SENIOREN- UND PFLEGEHEIME
Neben dem Krankenhaus ist auch das Pflegeheim eine hochsensible Einrichtung:
Mit der stetig steigenden Lebenserwartung nimmt die Zahl von Personen mit chronischen
Krankheiten, Abwehrschwäche und Behinderungen mit den Folgen von Pflegebedürftigkeit zu.
Durch Besucher und Pflegepersonal können Krankheitserreger eingebracht werden und sich schnell
ausbreiten.
Umso wichtiger ist es, durch gezielte Richtlinien zur Hygiene im Pflegeheim alle Bewohner und Mitarbeiter einer Einrichtung wirksam zu schützen.
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Einrichtungen dieser Art verpflichtet, die Verhütung
und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach dessen Vorgaben umzusetzen. Ein Hygieneplan ist zwingend zu erarbeiten und die entsprechenden mikrobiologischen Untersuchungen nachweislich durchzuführen.
Gerne unterstützen wir Sie Konzepte für Ihre Einrichtung zu entwickeln.
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Bei Fragen und Beratungswünschen sind wir erreichbar!
Informationen zur Überprüfung der Flächendesinfektion mittels Abklatschplatten
Krankenhaushygienische Umgebungsuntersuchungen dienen der Erkennung exogener Erreger nosokomialer Infektionen im Umfeld des Patienten. Sie ermöglichen eine orientierende Aussage über den Kontaminationsgrad der zu untersuchenden Oberflächen. Gleichzeitig dienen sie als Kontrolle der angewandten Flächendesinfektion.
Informationen zur Überprüfung der Aufbereitung von flexiblen Endoskopen
Endoskope zählen im Allgemeinen zu Medizinprodukten. Flexible Endoskope werden bezüglich der Aufbereitung zur Kategorie Semikritisch B zugeordnet. Nach §8, Abs. 1 der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) sind Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen.
Informationen zur Überprüfung der Desinfektionsleistung von Wäschewaschmaschinen
Die regelmäßige Kontrolle u. a. der Desinfektionswirkung ist wesentlicher Bestandteil der medizinischen Qualitätssicherung und der Eigenkontrolle. In der Regel reicht eine jährliche Prüfung der Geräte aus. Ausnahmefälle sind Desinfektionsgeräte, welche mit sogenannter Risikowäsche in Berührung kommen. Hierzu zählt die Krankenhaus- und Altenheimwäsche, sowie Wäschereien, die diese Art von Wäsche waschen. Periodische Überprüfungen der Wäschewaschmaschinen werden in diesen Ausnahmefällen in halbjährlichen Abständen mittels Baumwollläppchen, welche mit Enterococcus faecium angeschmutzt wurden, empfohlen.
Außerordentliche Kontrollen sind nach Eingriffen, durch welche die Desinfektionsleistung beeinflusst wurde, in bzw. an den Maschinen erforderlich. Unmittelbar vor Inbetriebnahme (Erstinbetriebnahme) ist generell eine Überprüfung der Desinfektionsgeräte anzuraten.
Informationen zur Überprüfung der Desinfektionsmittelprobe aus Desinfektionsmittel-Dosieranlagen
Zentrale und dezentrale Desinfektionsmittel-Dosieranlagen können z. B. im Bereich des Tank- oder Leitungssystem der Dosieranlage mikrobiell kontaminiert sein. Über eine Biofilmbildung können sich die Erreger der Wirkung des Desinfektionsmittels weitgehend entziehen. Kontaminationen in den Geräten oder im Leitungssystem können wiederum zu Kontaminationen in der gebrauchsfertigen Lösung führen.
Die Desinfektionsmittel-Dosierungsanlagen sollten mindestens halbjährlich untersucht werden. Bei dezentralen Dosierungsanlagen mit konstant unauffälligen Befunden kann der Prüfabstand nach Risikobewertung auf ein jährliches Untersuchungsintervall verlängert werden.
Informationen zur Überprüfung von Eintank- und Mehrtank-Transport-Geschirrspülmaschinen
Im Rahmen der Qualitätssicherung sollten Geschirrspülmaschinen in einem halbjährlichen Turnus einer mikrobiologischen Überprüfung unterzogen werden. Mikrobiologische Untersuchungen sind vorzusehen bei Aufstellungs-/Typprüfungen, außerordentlichen Prüfungen, sowie bei periodischen Verfahrensprüfungen im Routinebetrieb.
Bei besonderen hygienischen Anforderungen, wie z. B. in Krankenhausküchen, sowie im Rahmen von Aufstellungs- oder Typprüfungen bzw. bei außerordentlichen Prüfungen im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen oder verfahrensbeeinträchtigenden Prozessumstellungen sind neben Abklatschuntersuchungen und Prüfung der Reiniger- bzw. Klarspülerlösung zudem hygienische Überprüfungen mittels Bioindikatoren vorgesehen.